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DSGVO und KI: was darf ins Modell?
Personenbezogene Daten in ein KI-Werkzeug einzugeben ist nicht grundsätzlich verboten — es kommt darauf an, welches Werkzeug, unter welchem Vertrag und für welchen Zweck. Der entscheidende Unterschied liegt zwischen einem privaten Konto und einem Geschäftskonto mit Auftragsverarbeitungsvertrag. Und es gibt eine Pflicht aus dem EU AI Act, die seit Februar 2025 gilt und praktisch jedes Unternehmen betrifft.
Veröffentlicht23.08.2026
Aktualisiert23.08.2026
RedaktionLorem Media GmbH, IT & AI
Der Unterschied, auf den es ankommt
Privates oder kostenloses Konto: Eingaben können zum Training verwendet werden, es gibt keinen Auftragsverarbeitungsvertrag. Das ist datenschutzrechtlich der kritische Fall.
Geschäftskonto mit AVV: Eingaben werden nicht zum Training verwendet, die Verarbeitung ist vertraglich geregelt. Das ist der praktisch wichtigste Hebel. Mit einem solchen Konto ist die Nutzung eine reguläre Auftragsverarbeitung — vergleichbar damit, einen externen Dienstleister zu beauftragen.
Der Wechsel vom privaten auf ein Geschäftskonto kostet meist wenig, verändert aber die Rechtslage grundlegend.
Was zusätzlich geklärt sein muss
Auch mit Geschäftskonto und AVV braucht jede Verarbeitung personenbezogener Daten eine Rechtsgrundlage — Vertrag, berechtigtes Interesse oder Einwilligung. Dazu gehört ein Eintrag im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
Bei US-amerikanischen Anbietern ist der Ort der Verarbeitung zu prüfen — mehrere Anbieter ermöglichen inzwischen EU-Rechenzentren. Darüber hinaus gilt die Transparenzpflicht gegenüber Betroffenen: Wenn Kundendaten in ein KI-System fließen, ist das in Datenschutzhinweisen zu nennen.
Eine Regel, die im Alltag funktioniert
Wenn Sie es nicht in einer E-Mail an einen externen Dienstleister schreiben würden, schreiben Sie es auch nicht in ein KI-Werkzeug.
Unproblematisch: allgemeine Fragen, Textentwürfe ohne Personenbezug, Code, Auswertungen anonymisierter Inhalte.
Ohne AVV nicht: Namen, E-Mail-Adressen, Kundennummern, Inhalte aus Bewerbungsunterlagen, Gesundheitsangaben, Vertragsdetails mit Personenbezug.
Der Punkt, den kaum jemand kennt: KI-Kompetenz ist Pflicht
Seit dem 2. Februar 2025 gilt Artikel 4 des EU AI Acts: Alle Unternehmen, die KI-Systeme beruflich einsetzen, sind verpflichtet, für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu sorgen.
Praktisch bedeutet das: eine kurze interne Schulung, eine schriftliche Nutzungsregelung und eine dokumentierte Unterweisung. Für einen kleinen Betrieb ist das der Aufwand eines Vormittags — aber er muss gemacht und nachgewiesen werden können.
Was das konkret für Sie bedeutet
Die Reihenfolge, die funktioniert:
- 1. Erfassen, was benutzt wird. Welche KI-Werkzeuge nutzen Mitarbeitende — mit privaten Konten, Firmenkonten, gar nicht erfasst?
- 2. Auf Geschäftskonten umstellen. Wo personenbezogene Daten hineinkommen könnten, braucht es ein Konto mit AVV.
- 3. Nutzungsregelung schreiben. Eine Seite reicht: Was darf rein, was nicht, welche Werkzeuge sind freigegeben.
- 4. Kurz schulen und dokumentieren. Für Artikel 4 EU AI Act: Termin, Inhalt, Teilnehmerliste.
- 5. Ins Verarbeitungsverzeichnis aufnehmen. KI-Werkzeuge gehören als Verarbeitungstätigkeit eingetragen.
Häufige Fragen
Darf ich Kundendaten in ChatGPT eingeben?+
Nicht in ein privates oder kostenloses Konto. Mit einem Geschäftskonto, Auftragsverarbeitungsvertrag und abgeschalteter Trainingsnutzung ist es eine reguläre Auftragsverarbeitung — dann braucht es zusätzlich eine Rechtsgrundlage und einen Eintrag im Verarbeitungsverzeichnis.
Reicht es, Namen zu entfernen?+
Oft nicht. Personenbezug entsteht auch aus der Kombination von Angaben — Firma, Position, Ort, Vorgang. Echte Anonymisierung ist aufwendiger, als sie aussieht.
Gilt der EU AI Act auch für kleine Unternehmen?+
Ja, wenn auch mit deutlich geringeren Pflichten als für Anbieter. Am wichtigsten ist die seit Februar 2025 geltende Pflicht zur KI-Kompetenz, die alle betrifft, die KI beruflich einsetzen.
Müssen wir kennzeichnen, dass Texte mit KI erstellt wurden?+
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 zielen vor allem auf Interaktion mit KI-Systemen — etwa Chatbots — und auf synthetische Inhalte. Für Ihren konkreten Fall sollten Sie das rechtlich prüfen lassen.
Gibt es Werkzeuge, die in der EU verarbeiten?+
Ja, mehrere Anbieter ermöglichen Verarbeitung innerhalb der EU, teils auch den Betrieb in der eigenen Umgebung. Das vereinfacht die Datenschutzlage erheblich.
KI im Unternehmen datenschutzkonform einsetzen
Wir helfen Ihnen, die richtigen Werkzeuge mit den richtigen Verträgen einzuführen — und die Dokumentationspflichten in einem Durchgang zu erfüllen.
