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Wem gehört Ihre Website?
Dass Sie eine Website bezahlt haben, bedeutet nicht automatisch, dass Ihnen alles daran gehört. Domain, Hosting-Zugang, Quellcode, Design, Bilder und Schriften folgen jeweils eigenen Regeln — und einige davon sind nur geliehen. Auffallen tut das fast immer beim Dienstleisterwechsel, also im ungünstigsten Moment.
Veröffentlicht23.08.2026
Aktualisiert23.08.2026
RedaktionLorem Media GmbH, IT & AI
Die Situation, in der es auffällt
Dienstleisterwechsel nach sechs Jahren. Die neue Agentur fragt nach den Zugangsdaten für Hosting und Domain. Es stellt sich heraus:
- Die Domain ist auf die alte Agentur registriert
- Das Hosting läuft über einen Sammelvertrag der Agentur
- Der Quellcode liegt nur auf dem Server der Agentur
- Die verwendeten Schriften laufen über eine Agenturlizenz
- Die Bilder stammen aus einem Bildabonnement der Agentur
Nichts davon ist zwangsläufig böse Absicht. Es ist das Ergebnis von sechs Jahren ohne klare Verträge und ohne die Frage, wem was gehört. In dem Moment, in dem Sie wechseln wollen, ist es die teuerste Frage.
Domain, Hosting, Quellcode
Domain: Sollte auf Ihr Unternehmen eingetragen sein. Bei .de-Domains über die DENIC-Auskunft prüfbar. Wenn dort die Agentur steht, bitten Sie um Übertragung — das ist ein Standardvorgang.
Hosting: Entweder ein eigener Vertrag auf Ihren Namen, oder zumindest ein eigener Zugang zum Hosting-Panel. Letzteres reicht, um im Notfall handlungsfähig zu sein.
Quellcode: Bei WordPress-Seiten reicht oft ein vollständiges Backup der Installation — Datenbank und Dateien. Bei individuell entwickelten Lösungen sollten Sie darauf bestehen, den Quellcode zu erhalten. Ohne ihn ist ein Wechsel zu einem anderen Entwickler praktisch ausgeschlossen. Regeln Sie im Vertrag: Aushändigung bei Vertragsende, Recht zur Weiterentwicklung durch Dritte.
Bilder und Schriften — der am häufigsten übersehene Punkt
Bilder aus Bilddatenbanken (Shutterstock, Getty, Adobe Stock) haben eine Lizenz — auf eine bestimmte Person oder ein Unternehmen. Wenn die Lizenz auf die Agentur läuft und Sie das Bild weiterhin verwenden, verstoßen Sie gegen die Lizenzbedingungen. Abmahnungen wegen unberechtigt genutzter Bilder sind in Deutschland ein eingespieltes Geschäftsmodell.
Schriften sind derselbe Fall, nur weniger bekannt. Webfonts werden lizenziert — nach Domainname oder nach Seitenaufrufen pro Monat. Eine Schrift, die über eine Agenturlizenz eingebunden ist, darf nach Vertragsende nicht mehr verwendet werden. Das bedeutet: Bei einem Wechsel müssen Sie die Schrift selbst lizenzieren oder austauschen.
Fragen Sie nach den Lizenznachweisen für alle verwendeten Bilder und Schriften. Ein Anbieter, der ordentlich arbeitet, hat sie. Wenn die Antwort ausweichend ausfällt, ist das die Antwort.
Was in den Vertrag gehört
Drei Punkte sollten in jedem Website-Vertrag geregelt sein:
- Rechteübertragung: Welche Nutzungsrechte an Quellcode und Design gehen wann über — und schließt das die Weiterentwicklung durch Dritte ein?
- Herausgabe bei Vertragsende: Was wird herausgegeben (Quellcode, Datenbank, Zugangsdaten), in welcher Form und innerhalb welcher Frist?
- Bestandteile Dritter: Welche Elemente stammen aus fremden Quellen (Bilder, Schriften, Bibliotheken) und unter welchen Bedingungen können Sie diese weiternutzen?
Die Übersicht
| Bestandteil | Sollte Ihnen gehören | Häufiges Problem |
|---|---|---|
| Domain | Ja, vollständig | Auf Agentur registriert |
| Hosting-Zugang | Ja, eigener Zugang | Nur über Agentur erreichbar |
| Inhalte (Texte, Daten) | Ja, vollständig | Kein Backup vorhanden |
| Quellcode | Nutzungsrecht | Kein Zugriff, kein Backup |
| Design | Nutzungsrecht inkl. Weiterentwicklung | Nur eingeschränktes Recht |
| Bilder aus Datenbanken | Eigene Lizenz nötig | Agenturlizenz, nicht übertragbar |
| Schriften | Eigene Lizenz nötig | Agenturlizenz, endet mit Vertrag |
| Admin-Zugänge | Ja, vollständig | Nur Agentur hat Zugriff |
Häufige Fragen
Gehört mir die Website, wenn ich sie bezahlt habe?+
Die Inhalte ja. Bei Quellcode und Design erwerben Sie Nutzungsrechte, deren Umfang der Vertrag bestimmt — das Urheberrecht selbst bleibt beim Ersteller. Bei Bildern und Schriften kann die Lizenz sogar bei einem Dritten liegen.
Was mache ich, wenn die Domain auf die Agentur läuft?+
Freundlich um Übertragung bitten. Das ist ein Standardvorgang, der wenige Tage dauert. Bei .de-Domains gibt es außerdem ein Verfahren über die DENIC, falls der bisherige Inhaber nicht mitwirkt.
Muss ich den Quellcode bekommen?+
Nicht zwingend — bei WordPress reicht oft ein vollständiges Backup der Installation. Bei individuell entwickelten Lösungen sollten Sie darauf bestehen, sonst ist ein Wechsel praktisch ausgeschlossen.
Wie prüfe ich Bildlizenzen?+
Fragen Sie nach den Lizenznachweisen der verwendeten Bilder. Ein Anbieter, der ordentlich arbeitet, hat sie abgelegt. Wenn die Antwort ausweichend ausfällt, ist das die Antwort.
Was ist ein einfaches gegenüber einem ausschließlichen Nutzungsrecht?+
Beim einfachen dürfen Sie das Werk nutzen, der Ersteller darf es aber auch anderen einräumen. Beim ausschließlichen dürfen nur Sie es nutzen. Für Websites ist das einfache Recht der übliche und meist ausreichende Fall — mit dem Zusatz, dass Sie es weiterentwickeln lassen dürfen.
Klare Verhältnisse von Anfang an
Wir klären vor jedem Projekt, wem was gehört — und stellen sicher, dass Sie am Ende vollständige Kontrolle über Ihre Website haben.
